Die unsichtbare Gefahr durch UV-Strahlung
Sowohl die Sonne als auch künstlich erzeugte UV-Strahlung in Solarien wirken auf die Augen und die Haut. Die Arbeitsgemeinschaft für Dermatologische Prävention summiert in ihrer Hintergrundinformation aus Februar 2020:
Kurzfristige Wirkung von UV-Strahlung:
- Schädigung der Augen: Binde- oder Hornhautentzündungen
- Schädigung der Haut: Erbgutschäden von Hautzellen, entzündliche Hautrötungen (Sonnenbrand)
- Schwächung des Immunsystems
- Vitamin D-Produktion: positive biologische Wirkung
- Schutzreaktion der Haut: Bildung von Farbpigment zum Schutz der Zellkerne. Es entstehen Braunfärbung und ggf. Lichtschwielen (Verdickung der Haut).
Langfristige Wirkung von UV-Strahlung:
- Linsentrübung: UV-Strahlung kann grauen Star (Katarakt) auslösen.
- Hautalterung: UV-A-Strahlung dringt tief in die Haut ein und zerstört die elastischen/ kollagenen Fasern. Die Haut verliert an Spannkraft.
- Hautkrebs: UV-Strahlung schädigt das Erbgut der Hautzellen. Dies gilt sowohl für die UV-A- als auch UV-B-Strahlung. Zellen mit geschädigtem Erbgut können sich im Laufe der Zeit zu Hautkrebs entwickeln.
Entsprechend vielfältiger wissenschaftlicher Untersuchungen ist klar: eine gesunde Bräune gibt es nicht. Die Bräunung ist eine Reaktion auf bereits erfolgte Schädigungen durch die UV-Strahlung. Sie stellt immer nur einen begrenzt wirkenden Schutz der Haut vor krebserregender natürlicher oder künstlicher UV-Strahlung dar. Dabei gibt es keinen Schwellenwert, der als unbedenklich betrachtet werden kann. Die WHO und andere wissenschaftliche Gremien raten daher dringend von jeglicher Solariennutzung ab.