Die unsichtbare Gefahr durch UV-Strahlung

Sowohl die Sonne als auch künstlich erzeugte UV-Strahlung in Solarien wirken auf die Augen und die Haut. Die Arbeitsgemeinschaft für Dermatologische Prävention summiert in ihrer Hintergrundinformation aus Februar 2020:

Kurzfristige Wirkung von UV-Strahlung:

  • Schädigung der Augen: Binde- oder Hornhautentzündungen
  • Schädigung der Haut: Erbgutschäden von Hautzellen, entzündliche Hautrötungen (Sonnenbrand)
  • Schwächung des Immunsystems
  • Vitamin D-Produktion: positive biologische Wirkung
  • Schutzreaktion der Haut: Bildung von Farbpigment zum Schutz der Zellkerne. Es entstehen Braunfärbung und ggf. Lichtschwielen (Verdickung der Haut).

Langfristige Wirkung von UV-Strahlung:

  • Linsentrübung: UV-Strahlung kann grauen Star (Katarakt) auslösen.
  • Hautalterung: UV-A-Strahlung dringt tief in die Haut ein und zerstört die elastischen/ kollagenen Fasern. Die Haut verliert an Spannkraft.
  • Hautkrebs: UV-Strahlung schädigt das Erbgut der Hautzellen. Dies gilt sowohl für die UV-A- als auch UV-B-Strahlung. Zellen mit geschädigtem Erbgut können sich im Laufe der Zeit zu Hautkrebs entwickeln.

Entsprechend vielfältiger wissenschaftlicher Untersuchungen ist klar: eine gesunde Bräune gibt es nicht. Die Bräunung ist eine Reaktion auf bereits erfolgte Schädigungen durch die UV-Strahlung. Sie stellt immer nur einen begrenzt wirkenden Schutz der Haut vor krebserregender natürlicher oder künstlicher UV-Strahlung dar. Dabei gibt es keinen Schwellenwert, der als unbedenklich betrachtet werden kann. Die WHO und andere wissenschaftliche Gremien raten daher dringend von jeglicher Solariennutzung ab.