Vorsicht Beauty-Docs & Co!
Die Fachgesellschaften für plastische und ästhetische Chirurgie , Filler- und Botulinumtherapie und ästhetische Laserbehandlung (DGÄPC, DGBT, GÄCD, CDÄPV und DDL) warnen immer wieder vor Irreführungen von PatientInnen durch selbst verliehene Expertentitel, die die Qualifikation eines staatlich verliehenen Facharzttitels vortäuschen sollen. Hierfür macht man sich eine Gesetzeslücke zu Nutze, die zwar vorschreibt, welche Titel genutzt werden dürfen, aber eben nicht, welche Titel nicht genutzt werden dürfen. Derzeit finden sich vermehrt ÄrztInnen, die sich direkt nach dem Universitätsstudium ohne Facharztausbildung, qualifizierende Weiterbildungen oder Prüfungen als „Arzt/ Ärztin für Ästhetik“ oder „Arzt/ Ärztin für Medizin“ niederlassen. Außerdem finden sich Ärzte, die eine Facharztausbildung in einem vollkommen anderen medizinischen Fach absolviert haben, nun aber ästhetisch-plastische Behandlungen und Operationen durchführen.
Als Facharzt/ Fachärztin darf sich nur bezeichnen, wer eine mehrjährige Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet absolviert und im Anschluss die dazugehörige Facharztprüfung bei der Ärztekammer bestanden hat. So gilbt es entsprechende Ausbildungen im Bereich der plastischen und ästhetischen Chirurgie, der Dermatochirurgie und der ästhetischen Dermatologie. Für Ärztinnen der HNO-Heilkunde und der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie gibt es eine Zusatzweiterbildung „plastische Operationen“. Des Weiteren können auch folgende Fachärztinnen für einen ästhetisch-chirurgischen Eingriff qualifiziert sein: Fachärztinnen für Chirurgie mit Teilgebiet plastische Chirurgie, Fachärztinnen für Gynäkologie und Geburtshilfe z.B. in der Intimchirurgie, Fachärztinnen für Augenheilkunde z.B. für Lidkorrekturen, Filler- und Botulinumtoxinanwendungen im Augenbereich.
Begriffe wie „Beauty Docs“, „Experten für ästhetische Medizin“, „Schönheitschirurgen“ und andere Fantasietitel sagen absolut nichts über die Qualifikation des Arztes/ der Ärztin aus, erwecken aber den Anschein von besonderen Qualifikationen in diesem Bereich. Das ist nicht nur ethisch bedenklich sondern kann für die Patientinnen unter Umständen auch gefährlich werden.
Der Markt der ästhetischen Behandlungen in Deutschland boomt und lockt – gerade auch jüngere Ärztinnen ohne Facharztausbildung – mit vermeintlicher Lukrativität ästhetischer Eingriffe. Dabei wird nicht bedacht, dass die falsche Anwendung von Lasergeräten erhebliche Verbrennungen verursachen kann oder nach unsachgemäßer Anwendung von Fillern unschöne Ergebnisse oder schlimme Komplikationen auftreten können, die dann weiteren Behandlungen bedürfen.
Zum Wohle der Patientensicherheit haben die o.g. Fachgesellschaften eine Checkliste zusammengestellt, die PatientInnen bei der Auswahl der geeigneten ÄrztInnen für ästhetische Behandlungen helfen soll. Diese Liste finden Sie unter dem folgenden Link.
DGBT-Checkliste-Arzttitel-Kurzversion
(zusammenfassender Auszug aus Beitrag: Fachgesellschaften gegen Fake-Titel – Vorsicht bei Beauty-Docs & Co!, Haut 2/2024)