Übertragung durch engen menschlichen Kontakt
Kopfläuse des Menschen zählen zu den stationären Ektoparasiten, die ausgewachsen etwa 2,1–3,3 mm groß sind. Entgegen allgemeinen Annahmen ist mangelnde Hygiene nicht der Grund für einen Kopflausbefall – vielmehr kommt es durch enge zwischenmenschliche Kontakte zu einer Übertragung untereinander. Betroffen sind daher vor allem Kindergarten- und Grundschulkinder, da sich in Einrichtungen dieser Art viele potenzielle Wirte nahe beisammen befinden. Kopfläuse ernähren sich von Blut und übertragen durch ihre Stiche zwar keine für Menschen relevanten Krankheitserreger, verbreiten sich unbehandelt aber sehr schnell und können eine regelrechte Epidemie auslösen. Durch heiße Föhnluft lassen sich die Insekten ebenso wenig entfernen wie durch Essigwasser – die zulässigen chemischen Mittel haben sich seit 2007 aber verändert.
Übertragung durch gemeinsam genutzte Gegenstände wie z.B. Bürsten, Mützen, Helme
Läuse haben Klammerbeine und können damit – ebenfalls entgegen häufigen Annahmen – nicht von Kopf zu Kopf springen. Auch eine Ansteckung über Haustiere ist nicht möglich. Vereinzelt kann es jedoch zu einer Übertragung über Gegenstände wie Haarbürsten oder Kopfbedeckungen kommen, sofern diese innerhalb kurzer Zeit von verschiedenen Personen verwendet werden. Der aktualisierte Ratgeber hebt gegenüber der Fassung von 2007 hervor, dass eine Inkubationszeit im üblichen Sinn zwar nicht existiert, ein unbehandelter Befall aber mit zunehmender Dauer zu einer erhöhten Anzahl an Läusen führt. Klinisch manifestieren sich die Stiche der Kopfläuse als rote urtikarielle Papeln, die einen starken Juckreiz auslösen und zu einem Kratzeffekt führen. Es kann zu bakteriellen Superinfektionen in Form eines Ekzems oder zu regionalen Lymphknotenschwellungen kommen.
Diagnostik durch Nachweis lebender Läuse, Larven und Eier
Die Diagnostik erfolgt durch den Nachweis von lebenden Läusen, Larven oder entwicklungsfähigen Eiern – wobei in der aktualisierten Version für die Diagnosestellung lediglich vom Nachweis lebender Läuse die Rede ist. Dafür wird ein spezieller Läusekamm systematisch durch das angefeuchtete Haar gezogen. Eier lassen sich häufiger auffinden als adulte Läuse, es gilt jedoch zwischen entwicklungsfähigen Eiern und Nissen, also den leeren Eihüllen, zu unterscheiden. Letztere schimmern weiß und sind leicht zu erkennen, während entwicklungsfähige Eier bräunlich sind und an der Kopfhaut haften.
Zur Behandlung von Kopfläusen empfiehlt das RKI eine Kombination aus chemischen und physikalischen Methoden. Wichtig ist, dass nach der Erstbehandlung eine Wiederholungsbehandlung an Tag 9 oder 10 folgt. Der Grund dafür ist, dass häufig nicht alle Eier durch pedikulozide Substanzen abgetötet werden, sodass bis zu Tag 8 der Behandlung erneut Larven schlüpfen, sich entwickeln und neue Eier ablegen können.
Der aktualisierte Ratgeber sieht für die Behandlung ein detailliertes Schema vor, das im Gegensatz zu der älteren Version auch die ersten 2 Wochen nach der Wiederholungsbehandlung sowie mehrere Kontrolluntersuchungen durch nasses Auskämmen mit einem Läusekamm vorsieht.
Tag 1: Behandlung mit einem Kopflausmittel, Auskämmen nach dem Auswaschen
Tag 2: Auskämmen der nassen Haare zur Kontrolle des Behandlungserfolgs
Tag 5: Nasses Auskämmen, um nachgeschlüpfte Larven aufzuspüren
Tag 8,9 oder 10: Wiederholungsbehandlung mit einem Kopflausmittel (Abtötung nachgeschlüpfter Larven), anschließendes nasses Auskämmen
Tag nach der Wiederholungsbehandlung: Auskämmen der nassen Haare
Tag 13: Auskämmen der nassen Haare zur Kontrolle
Tag 17: Auskämmen der nassen Haare zur Kontrolle
Woche 1 danach: Auskämmen der nassen Haare zur Kontrolle
Woche 2 danach: Auskämmen der nassen Haare zur Kontrolle
Neue Läusemittelpräparate
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen dem RKI-Ratgeber von 2007 und der aktualisierten Fassung von 2025 ist die Empfehlung der Läusemittelpräparate. Verglichen mit der älteren Version ist heutzutage ein vorsichtigerer Umgang mit Pyrethroid-basierten Mitteln angezeigt. Grund dafür ist, dass in vielen europäischen Ländern Resistenzen gegen die genannten Wirkstoffe beobachtet wurden. Der Behandlungserfolg mit Pyrethoid-haltigen Kopflausmitteln ist deshalb engmaschig mit mehreren Kämmkontrollen zu überwachen. Zudem darf das ursprünglich gelistete Lindan seit 2008 nicht mehr in Medikamenten verwendet werden.
In Deutschland besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht für Kopflausbefall gemäß
IfSG.
Aber Sorgeberechtigte (z.B. Eltern) sind gemäß § 34
Abs. 5
IfSG verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen. Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34
Abs. 6
IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen Kopflausbefall haben.