Der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat am 19.09.2019 einen Beschluss veröffentlicht – die Liposuktion wird für Patienten mit einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen ambulant oder stationär durchgeführt.
Voraussetzungen:
- gesicherte Diagnose Lipödem im Stadium III
- konsequente konservative Therapie über einen Zeitraum von 6 Monaten
- keine Linderung der Beschwerden unter der konservativen Therapie
Die komplette Pressemeldung finden Sie auf der Seite des GBA unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/811/