Der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat am 19.09.2019 einen Beschluss veröffentlicht – die Liposuktion wird für Patienten mit einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen ambulant oder stationär durchgeführt.

Voraussetzungen:

  • gesicherte Diagnose Lipödem im Stadium III
  • konsequente konservative Therapie über einen Zeitraum von 6 Monaten
  • keine Linderung der Beschwerden unter der konservativen Therapie

Die komplette Pressemeldung finden Sie auf der Seite des GBA  unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/811/