Neues Infektionsschutzgesetz ab 24.11.2021 – tagesaktuelle Tests für alle Mitarbeiter und Besucher von Arztpraxen, Patienten ausgenommen

In Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab Mittwoch einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind! Dies schreibt das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das am 23.11.2021 veröffentlicht wurde. Patienten sind davon ausgenommen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b Absatz 2) kann der tägliche Antigentest eigenständig ohne Überwachung erfolgen. Alternativ sind zwei PCR-Tests pro Woche möglich.

Darüber hinaus müssen alle Anwesenden der Praxis Auskunft darüber geben, ob sie geimpft oder genesen sind und dies auch entsprechend nachweisen.

Die erfassten Daten müssen dokumentiert werden 

Die Arbeitgeber müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden (Paragraf 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz). Details hierzu legt der jeweilige Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fest.

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