Abrechnung
Unsere Praxis ist eine privatärztliche Praxis, das heißt, wir haben keine Zulassung der kassenärztlichen Vereinigung und können entsprechend auch nicht mit den gesetzlichen Versicherungen abrechnen. Jeder Patient – ganz gleich ob privat oder kassenärztlich versichert – bekommt eine Rechnung von uns über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung kann bei einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe zur Erstattung eingereicht werden.
Grundlage der Abrechnung ist die gesetzlich festgelegte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer aktuellen Fassung unter Beachtung aller aktuellen Empfehlungen für analoge Bewertungen durch die Bundesärztekammer und das Hufelandverzeichnis sowie Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Der Steigerungsfaktor für die einzelnen Leistungen liegt je nach Schwierigkeit und erforderlichem Aufwand zwischen 1,0- und 3,5-fachem Satz (erstattungsfähiger Bereich). Im Normalfall berechnen wir den üblichen 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen. Sollten Steigerungen darüber hinaus notwendig werden, werden diese entsprechend individuell begründet.
Da für einige neuartige Untersuchungsverfahren in der GOÄ noch keine passende Gebührenposition existieren, werden solche Leistungen nach § 6 Abs 2 GOÄ mit einer Analogposition abgerechnet, die im Allgemeinen durch ein A vor oder nach der eigentlichen Ziffer gekennzeichnet ist (z.B. 34 A). Einige Beihilfestellen und private Krankenversicherungen erstatten solche nach Analogziffern abgerechneten Leistungen in bestimmten Leistungstarifen nicht. Der behandelnde Arzt kann derartige Kürzungen bzw. Einschränkungen allerdings weder vorhersehen noch ist er verpflichtet, Rücksicht auf diese zu nehmen. Eine Ausrichtung ärztlichen Handelns nach den Erstattungsmöglichkeiten des Patienten ist unzulässig (Oberlandesgericht Koblenz Am 6 U 286/87 vom 19.05.88, Am U 50/85 vom 02.10.85).
Ein direktes Verhältnis zwischen dem behandelnden Arzt und dem Kostenträger besteht nicht. Vorschriften oder Erstattungspraktiken der Kostenträger haben daher auf die Abrechenbarkeit von Leistungen keinen Einfluss. Sie wirken sich lediglich im Rechtsverhältnis Patient-Kostenträger aus. Sollten Leistungen, die wir Ihnen nach der GOÄ korrekt in Rechnung gestellt haben, trotz zusätzlicher Begründung unsererseits, von Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe nicht anerkannt oder erstattet werden, so ist der Differenzbetrag von Ihnen selbst zu tragen. Der Honoraranspruch für ärztliche Leistungen richtet sich nach der GOÄ und nicht nach dem Erstattungsverhalten der Versicherung bzw. Beihilfe. Der Patient darf resultierende Kürzungen des Rechnungsbetrages durch den Kostenträger nicht an den Arzt weitergeben. Der Versicherte hat aber die Möglichkeit, bei ungerechtfertigter Kürzung des Kostenträgers seine Forderungen gegenüber dem Kostenträger auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Um die Kostenübernahmesituation durch die jeweilige Versicherung oder Beihilfe sicher abklären zu können, empfehle ich Ihnen vor Behandlungsbeginn, eine Anfrage bei der Krankenversicherung und/ oder Beihilfestelle einzureichen. Lassen Sie sich die zugehörige Stellungnahme bestenfalls schriftlich mitteilen.
Teilweise werden im Rahmen ganzheitlicher Diagnostik zudem Laborleistungen angefordert, die über das „allgemein medizinisch notwendige Maß“ hinausgehen bzw. deren „medizinische Notwendigkeit“ durch Versicherer und Beihilfen aufgrund von Sparmaßnahmen zunehmend in Frage gestellt werden. Auch bei den Fremdleistungen ist somit nicht immer mit einer vollen Erstattung zu rechnen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Wunsch auch einen konkreten Kostenvoranschlag für unsere üblichen Gebühren z.B. bei der Erstvorstellung zum Hautkrebsscreening oder zur Untersuchung Ihrer Beingefäße.
Kommen Sie als Selbstzahler zu uns, so ist die Rechnung direkt in der Praxis via Sumup mit allen gängigen Geld- oder Kreditkarten sowie alternativ auch per Google-, Samsung- oder Apple Pay zu bezahlen. Privat- oder Beihilfeversicherte können wählen zwischen der Bezahlung in der Praxis oder per Überweisung nach Rechnungserhalt über unsere privatärztliche Abrechnungsstelle.
Auf die Gebühren für besonders häufig nachgefragte Diagnostik- und Behandlungsmethoden möchten wir explizit hinweisen:
Einfache Beratung inkl. symptomorientierter Untersuchung, 15 Minuten – ca. 60€
Ganzheitliche Anamnese und komplexe Beratung unter Beibringung und Diskussion von div. Vorbefunden bei komplexen Erkrankungen, 60 Minuten – ca. 200 €
Beratung bzgl. Haut- oder Haarerkrankung inkl. Messung der Hauteigenschaften; Steigerung je nach Aufwand; ca. 110-130 €, ggf. zzgl. Laboruntersuchung , ggf. zusätzlich digitale Haarwachstumsanalyse 85 €
Ganzheitliche Folgeanamnese bei komplexen Erkrankungen, ca. 30 Minuten – ca. 95 €
Hautkrebsscreening inkl. Videoauflichtmikroskopie, Steigerung je nach Aufwand; ca. 120 – 150 €
Hautkrebsscreening inkl. elektrischer Biopsie (Nevisense), Steigerung nach Aufwand; ca. 180 – 200 € inkl. 42 € Sachkosten (Sonde)
Hautkrebsscreening inkl. Videoauflichtmikroskopie und Ganzkörperscan, Steigerung je nach Aufwand; ca. 180 €
Kompletter Gefäßstatus Beine (oder Arme) inkl. abschließendem Befundbericht, ca. 60 Minuten, Steigerung je nach Aufwand; ca. 250 – 310 €
Kleine Gefäßkontrolle Beine (oder Arme) mittels Ultraschall, ca. 20 Minuten, Steigerung je nach Aufwand; ca. 100-120 €
Sklerosierungstherapie Besenreiser mit Veinlite-Kontrolle je Sitzung, Steigerung nach Aufwand; ca. 100 € inkl. 10 € Sachkosten (Verband, Aethoxysklerol)
Schaum-Sklerosierungstherapie mit Duplexkontrolle je Sitzung, Steigerung nach Aufwand; ca. 120 – 140 € inkl. 10 € Sachkosten (Verband, Aethoxysklerol)
Kleine Exzision 1 Hautstelle, Steigerung nach Aufwand; ca. 100-120 €, ggf. zzgl. Kosten der Histologie (feingeweblichen Untersuchung)
Große Exzision 1 Hautstelle, Steigerung nach Aufwand; ca. 220-240 €, ggf. zzgl. Kosten der Histologie (feingeweblichen Untersuchung)
Flachabtragung bis 3 Hautstellen, Steigerung nach Aufwand; ca. 75-100 €, ggf. zzgl. Kosten der Histologie (feingeweblichen Untersuchung)
Entfernung Hautläsionen bis 7cm2 mit ablative Laser, Steigerung nach Aufwand; ca. 260-300 €, ggf. zzgl. Kosten der Histologie (feingeweblichen Untersuchung)
Kaltplasmatherapie, je Sitzung, Steigerung nach Aufwand; ca. 50-60 €, zzgl. Beratung initial
PCR-Diagnostik von Pilzen an Haut, Haaren oder Nägeln, ca. 190-200 €, zzgl. Beratung initial