Abrechnung & Kostenerstattung in unserer Privatpraxis

Unsere Praxis ist eine privatärztliche Praxis. Das bedeutet: Wir verfügen über keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung und können daher nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Alle Patientinnen und Patienten – unabhängig davon, ob sie privat, beihilfeberechtigt oder gesetzlich versichert sind – erhalten von uns eine Rechnung über die erbrachten ärztlichen Leistungen.

Diese Rechnung kann bei einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung eingereicht werden. Gesetzlich Versicherte können unsere Leistungen selbstverständlich ebenfalls in Anspruch nehmen, tragen die Kosten jedoch in der Regel selbst.

Hinweis: Nicht erstattete medizinische Privatrechnungen können unter Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bitte klären Sie die individuelle steuerliche Berücksichtigung mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Finanzamt.

 

Grundlage unserer Abrechnung: die GOÄ

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Empfehlungen der Bundesärztekammer, gegebenenfalls analoge Bewertungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ sowie – soweit einschlägig – das Hufelandverzeichnis und die aktuelle Rechtslage.

Der Steigerungsfaktor richtet sich nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umfang der jeweiligen Leistung. Er liegt in der Regel im erstattungsfähigen Bereich zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen Satz. Üblicherweise berechnen wir für ärztliche Leistungen den 2,3-fachen Satz. Sollte im Einzelfall ein höherer Steigerungsfaktor erforderlich sein, wird dies auf der Rechnung individuell begründet.

 

Analogziffern bei modernen Untersuchungsverfahren

Für einige moderne oder spezialisierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren enthält die GOÄ noch keine exakt passende Gebührenposition. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ analog. Analog berechnete Leistungen werden häufig durch ein „A“ vor oder nach der Gebührenziffer gekennzeichnet, zum Beispiel „A 34“ oder „34 A“. Bitte beachten Sie: Einige private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstatten analog abgerechnete Leistungen je nach Tarif, Vertragsbedingungen oder interner Erstattungspraxis nicht oder nur teilweise.

 

Erstattung durch Versicherung oder Beihilfe

Ein Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Ihnen und unserer Praxis – nicht zwischen unserer Praxis und Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Die Abrechenbarkeit ärztlicher Leistungen richtet sich nach der GOÄ. Das Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung oder Beihilfe hat darauf keinen unmittelbaren Einfluss. Sollte Ihre Versicherung oder Beihilfestelle einzelne korrekt berechnete Leistungen trotz Begründung nicht oder nur teilweise erstatten, ist der Differenzbetrag von Ihnen selbst zu tragen.

Eine Ausrichtung der medizinischen Behandlung allein nach möglichen Erstattungsentscheidungen eines Kostenträgers ist ärztlich nicht zulässig. Maßgeblich ist die medizinische Indikation und die fachgerechte Durchführung der Behandlung. Bei ungerechtfertigten Kürzungen haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, diese gegenüber Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle geltend zu machen.

 

Empfehlung: Kostenerstattung vorab klären

Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen werden, empfehlen wir Ihnen, vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage einzuholen. Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Beispiele für häufig nachgefragte Leistungen finden Sie weiter unten auf der Seite.

 

Laborleistungen und Fremdleistungen

Im Rahmen einer erweiterten oder ganzheitlich orientierten Diagnostik können zusätzliche Laboruntersuchungen sinnvoll sein. Teilweise gehen diese über das hinaus, was Versicherungen oder Beihilfestellen als „allgemein medizinisch notwendig“ anerkennen. Auch bei Labor- und Fremdleistungen kann es daher vorkommen, dass Kosten nicht vollständig erstattet werden. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesen Fällen in der Regel direkt durch das jeweilige Labor oder den externen Leistungserbringer.

 

Zahlung für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahler zahlen die Rechnung direkt in der Praxis. Die Bezahlung ist bequem möglich per z.B. Girocard, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay. Die Zahlung erfolgt über unser Kartenterminal via SumUp. Eine Barzahlung ist NICHT möglich.

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten können wählen zwischen der direkten Zahlung in der Praxis oder der Zahlung per Überweisung nach Rechnungserhalt über unsere privatärztliche Abrechnungsstelle.

 

Kosmetische Leistungen

Kosmetische Leistungen werden weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Kosten für ästhetische Behandlungen sind daher grundsätzlich von der Patientin oder dem Patienten selbst zu tragen. Vor der Behandlung erhalten Sie eine transparente Kostenaufstellung bzw. Honorarvereinbarung.

Auch kosmetische Leistungen werden auf Grundlage der GOÄ berechnet. Sie sind jedoch nicht auf die üblichen erstattungsfähigen Sätze begrenzt, da es sich nicht um medizinisch notwendige Heilbehandlungen handelt. Der endgültige Preis richtet sich nach Art und Umfang der gewünschten Behandlung.

Bitte beachten Sie außerdem: Kosmetische Leistungen unterliegen – anders als medizinisch notwendige Heilbehandlungen – der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese beträgt derzeit 19 %.

Die Bezahlung kosmetischer Leistungen erfolgt direkt vor Ort per Karte.

 

Kurz zusammengefasst

Unsere Praxis rechnet transparent nach der GOÄ ab. Sie erhalten immer eine nachvollziehbare Rechnung über die erbrachten Leistungen. Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung oder Beihilfe die Kosten erstattet, hängt von Ihrem individuellen Tarif und den jeweiligen Erstattungsbedingungen ab. Bei Fragen zu den voraussichtlichen Kosten sprechen Sie uns gerne vor der Behandlung an. Wir beraten Sie transparent und erstellen Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.

Beispiele für Gebühren für besonders häufig nachgefragte Diagnostik- und Behandlungsmethoden: 

  • Einfache Beratung inkl. symptomorientierter Untersuchung, 15 Minuten – ca. 60€
  • Ganzheitliche Anamnese und komplexe Beratung unter Beibringung und Diskussion von div. Vorbefunden bei komplexen Erkrankungen, 60 Minuten  – ca. 200 €
  • Beratung bzgl. Haut- oder Haarerkrankung inkl. Messung der Hauteigenschaften; Steigerung je nach Aufwand; ca. 110-130 €, ggf. zzgl. Laboruntersuchung , ggf. zusätzlich digitale Haarwachstumsanalyse 85 €
  • Ganzheitliche Folgeanamnese bei komplexen Erkrankungen, ca. 30 Minuten – ca. 95 €
  • Hautkrebsscreening inkl. Videoauflichtmikroskopie, Steigerung je nach Aufwand; ca. 120 – 150 €
  • Hautkrebsscreening inkl. elektrischer Biopsie (Nevisense), Steigerung nach Aufwand; ca. 180 – 200 € inkl. 42 € Sachkosten (Sonde)
  • Hautkrebsscreening inkl. Videoauflichtmikroskopie und Ganzkörperscan, Steigerung je nach Aufwand; ca. 180 €
  • Kompletter Gefäßstatus Beine (oder Arme) inkl. abschließendem Befundbericht, ca. 45 Minuten, Steigerung je nach Aufwand; ca. 250-400 €
  • Kleine Gefäßkontrolle Beine (oder Arme) mittels Ultraschall, ca. 20 Minuten, Steigerung je nach Aufwand; ca. 100-200 €
  • Sklerosierungstherapie Besenreiser mit Veinlite-Kontrolle je Sitzung, Steigerung nach Aufwand; ca. 100 € inkl. Sachkosten (Verband, Aethoxysklerol)
  • Schaum-Sklerosierungstherapie mit Duplexkontrolle je Sitzung, Steigerung nach Aufwand; ca. 120 – 140 € inkl. Sachkosten (Verband, Aethoxysklerol)
  • Kleine Exzision 1 Hautstelle, Steigerung nach Aufwand; ca. 100-120 €, ggf. zzgl. Kosten der Histologie (feingeweblichen Untersuchung)
  • Große Exzision 1 Hautstelle, Steigerung nach Aufwand; ca. 220-240 €, ggf. zzgl. Kosten der Histologie (feingeweblichen Untersuchung)
  • Flachabtragung bis 3 Hautstellen, Steigerung nach Aufwand; ca. 75-100 €, ggf. zzgl. Kosten der Histologie (feingeweblichen Untersuchung)
  • Entfernung Hautläsionen bis 7cm2 mit ablativem Laser, Steigerung nach Aufwand; ca. 260-300 €, ggf. zzgl. Kosten der Histologie (feingeweblichen Untersuchung)
  • Kaltplasmatherapie, je Sitzung, Steigerung nach Aufwand; ca. 50-60 €, inkl. Sachkosten, zzgl. Beratung initial
  • PCR-Diagnostik von Pilzen an Haut, Haaren oder Nägeln, ca. 200 €, zzgl. Beratung
  • Behandlung mit Botox A für Zornesfalte, Stirnfalten oder Krähenfüße, ab ca. 250 € zzgl. 19% Umsatzsteuer bei kosmetischen Leistungen
  • Behandlung mit Botulinumtoxin A für übermäßiges Schwitzen in den Achseln, ab ca. 380 € zzgl. 19% Umsatzsteuer bei kosmetischen Leistungen
  • Kosmetische Lasertherapie von kleinen Gefäßen, ab ca. 250 € zzgl. 19% Umsatzsteuer bei kosmetischen Leistungen
  • Kosmetische Lasertherapie von Altersflecken, Alterswarzen oder Fibromen, ab ca. 250 € zzgl. 19% Umsatzsteuer bei kosmetischen Leistungen
  • Kosmetisches Abschaben oder Herausschneiden von störenden Hautveränderungen wie z.B. Fibromen, Alterswarzen oder störenden Muttermalen, ab ca. 100 € (ggf. zzgl. Kosten der Histologie) zzgl. 19% Umsatzsteuer bei kosmetischen Leistungen
  • Beratung bzgl. kosmetischer Behandlungen, ab ca. 100 € zzgl. 19% Umsatzsteuer bei kosmetischen Leistungen. Entscheiden Sie sich für eine anschließende Behandlung, werden die Kosten der Beratung mit der Behandlung verrechnet)